Betriebliche Steuerlehre | Diplom | Volkswirtschaftslehre | Universität Mainz

Betriebliche Steuerlehre | Volkswirtschaftslehre
01.11.1999
Art der Hochschule:
Universität
Prüfungsort:
Mainz
Studienfach:
Volkswirtschaftslehre
Art der Prüfung:
Diplom
Prüfungsfach:
Betriebliche Steuerlehre
Dauer:
15-20 Minuten
Note:
3+;
Konntest du mit einem selbst gewählten Thema beginnen?
keine Angabe
Versucht der Prüfer bei Schwierigkeiten zu helfen?
keine Angabe
Prüfungsablauf / Tipps
Drei Prüflinge wurden gleichzeitig in den Raum gebeten. So ergab sich insgesamt eine Prüfungszeit von 45-60 Minuten. Es wurde versucht eine entspannte Prüfungsatmosphäre zu schaffen so weit dies möglich war. So wurde jedem erst einmal ein Kaffee angeboten bevor die Prüfung begann. Die Fragen wurden zuerst an den Prüfling gestellt der links zum Prfüfungsleiter saß. Wusste dieser einmal nicht weiter so ging die gleiche Frage weiter an den Nächsten wie ein Kreisel(Tipp: Wenn es möglich ist sich den Mittleren der drei Stühle zu ergattern. So wird man nicht gleich am Anfang mit einer Frage konfrontiert und kann sich so etwas länger an den Fragenstil des Prüfungsleiters gewöhnen oder sich sogar schon eine Antwort auf eine weitergereichte Frage zurecht legen).
Prüfungsfragen
Die Fragen der mündlichen Prüfung bezogen sich im wesentlichen auf aktuelle Problemfälle im Steuerrecht die in den Seminarthemen der letzten 3 Semester behandelt wurden. Dies bedeutet eine Einarbeitung von rund 30 Themenfeldern. (Tipp:Deshalb ist es günstig die erforderlichen Seminarscheine erst zum Ende des Studiums anzugehen.) Zu diesen Themen wurden jedoch ausschliesslich Fragen gestellt die auch im Seminar erörtert worden sind. Eine totale Überraschungsfrage kam daher nicht vor. Aufgrund der ständig wechselnden Seminarthemen sind genaue Fragenstellungen zu Seminarthemen (Studiumabschluss 1999)zum jetzigen Zeitpunkt irrelevant. Immer noch aktuell sind aber Fragestellungen zum eigentlichen Vorlesungsstoff. So wurde eine Frage aus dem Wahlfach Internationales Steuerrecht gestellt. Man musste genau darstellen können welche Umsatzsteuerformen mehr dem Bestimmungsland- und welche mehr dem Urprungslandprinzip folgt? Welche Steueraufkommenwirkungen diese bei den einzelnen Ländern bewirken? Welche Probleme (insbesondere bei den Steuerbemessungsgrundlagen) damit verbunden sind?
Auch wurden noch zwei Fragen aus dem Wahlfach Besonderheiten bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaft gestellt.
So wurde eine Frage zur Problematik des § 15a EStG bei erschöpften Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft bei positiven Jahresergebnis gestellt. Sowie zu den Steuerwirkungen einer erkannten verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft für die Kapitalgesellschaft selbst als auch den Gesellschafter.

Viel Glück

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