Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie wird auch Kabinett bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung ist in Artikeln 62 bis 69 des Grundgesetzes geregelt. Der Bundeskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz er bestimmt also die Richtung der Die Bundesminister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im der Richtlinien des Kanzlers eigenständig leiten (Ressortprinzip). Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind Minister in einem Punkte uneinig so entscheidet Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip). Näheres wird durch Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt in der unter auch festgelegt ist dass die Bundesregierung dann ist wenn mehr als die Hälfte ihrer zusammen gekommen sind.