Da die Salzburger Erzbischöfe bis 1803 auch Fürsten innerhalb des Heiligen Römischen Reiches waren führten sie als solche den Fürsterzbischof
Als "geborene Legaten" konnten die Salzburger schon seit dem 10. Jahrhundert in ihrer Kirchenprovinz in dringenden Fällen anstelle des Papstes treffen auch den Kirchenbann verhängen und lösen. Bis zum Konkordat von 1934 hatten sie - seit dem Jahr 1072 - das Recht die Bischöfe in "Eigenbistümern" Chiemsee Seckau Gurk und Lavant selbst ohne päpstliche Zustimmung zu ernennen. Noch beim Vatikanischen Konzil begrüßte 1869 Papst Pius IX. den Salzburger Erzbischof Maximilian von Tarnóczy den geflügelten Worten "Seht da kommt der Papst der selbst Bischöfe machen kann".
Die Salzburger Erzbischöfe dürfen - als Zeichen ihrer Stellung als päpstliche Legaten - 1854 an der Römischen Kurie Purpurgewänder tragen die sonst den Kardinälen vorbehalten sind.
Das Salzburger Domkapitel genießt das Sonderrecht den zukünftigen Erzbischof einem Dreiervorschlag des Papstes auswählen zu können.
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