Der Name Patent geht auf das lateinische patens (offener Brief Urkunde) zurück. Im Zuge Industrialisierung wurde um 1800 der Ruf nach einem Schutz des Gewerbes in England immer lauter. Mit der Gewährung von kam man dieser Forderung nach. Einerseits sollte Erfinder motivieren ihre Erfindungen der Öffentlichkeit zu und in deren Dienste zu stellen andererseits es Erfindern einen Schutz ihres Gewerbes vor durch Andere gewähren. Von England aus gingen Bestrebungen um die Welt.
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah diese Patente vergeben sollte. Die aktuelle Fassung Gesetzes datiert vom 16. Dezember 1980 in seit 1. Januar 1981 .
Am 1. Juli 1877 wurde das Kaiserliche Patentamt offiziell in Berlin gegründet. Schon tags wurde das erste deutsche Patent erteilt an Zeltner für "ein Verfahren zur Herstellung von Ultramarinfarbe".
1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt. Nach Ende des zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein.
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München . 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes in München um. Der heutige Name lautet 1998 Deutsches Patent- und Markenamt DPMA um der gestiegenen Bedeutung von Handelsmarken im Geschäftsverkehr Rechnung zu tragen.