Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Proklamation ( lat. - frz. ) wird auch als Aufruf Bekanntmachung oder Erklärung bezeichnet.
Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen die verbindlichen Charakter beinhalten Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen die jedoch beide gleichermaßen die Stimmung Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen.
Das Völkerrecht hingegen definiert die Proklamation als die Erklärung eines oder mehrerer Staaten über eigene oder Absichten im zwischenstaatlichen Bereich welche sich nicht bestimmte Adressaten sondern an die Staatengemeinschaft allgemein richtet.
So spielen einseitige Proklamationen zum Beispiel Seerecht eine besondere Rolle. Im Unterschied zu Verträgen fehlt es den mehrseitigen Proklamationen am
So hat die deutsche Kaiserproklamation von Versailles 18. Januar 1871 ) mehr den Charakter einer Ausrufung.
Dagegen handelt es sich bei den Proklamationen Alliierten Kontrollrats für Deutschland ( 30. August - 20. Oktober 1945 ) um grundsätzliche gesetzliche Regelungen.