Universität Karlsruhe will mit Ombudsmann wissenschaftlichem Fehlverhalten zu Leibe rücken.

Dazu bestellt sie auf Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einen Ombudsmann. Dieser berät Universitätsangehörige, die ihn über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, und prüft die Vorwürfe. Zur weiteren Untersuchung der Vorwürfe richtet der Senat eine ständige Kommission ein.

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn bei wissenschaftlichen Arbeiten Daten erfunden und gefälscht werden, wenn bei anderen Autoren abgeschrieben wird, Ideen geklaut oder Inhalte verfälscht werden. Ebenso gehören dazu die Verzögerung der Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit, das Beschädigen, Zerstören oder Manipulieren von Versuchsanordnungen, Geräten, Unterlagen, Chemikalien, Zell- und Mikroorganismen; schließlich auch die Beseitigung von Originaldaten.

Um dem vorzubeugen, gibt die Fridericiana ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch einen Katalog von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an die Hand. Sie sollen ihren Arbeitsbereich so organisieren, dass Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung gewährleistet sind. Ferner sollen sie ihre Leistungs- und Bewertungskriterien stärker an Originalität und Qualität ausrichten als an Quantität. Zudem sind Originaldaten zehn Jahre aufzubewahren.

Ansprechpartner für weitere Informationen: Dr. Fritz Hartmann Frimmel, Prorektor, Tel. 0721/608-2580

Diese Presseinformation ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
http://www.uni-karlsruhe.de/

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